Ihre Spende für die Projekte des Suchtzentrums im Rheingau-Taunus-Kreis:
Als gemeinnützige Einrichtung sind wir berechtigt, dem Spender eine Spendenquittung – eine sogenannte Zuwendungsbestätigung – auszustellen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung für unser Engagement, das wir gern noch weiter ausbauen möchten.
Bankverbindung des Suchtzentrums im Rheingau-Taunus-Kreis
Kontoinhaber: Suchtzentrum im Rheingau-Taunus-Kreis, Paritätische Projekte
Bankverbindung: Nassauische Sparkasse
IBAN: DE77 5105 0015 0454 0067 04
BIC: NASSDE55XXX
Verwendungszweck: Spende Projekt Suchtzentrum