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Ihre Spende für die Projekte des Suchtzentrums im Rheingau-Taunus-Kreis:

Als gemeinnützige Einrichtung sind wir berechtigt, dem Spender eine Spendenquittung – eine sogenannte Zuwendungsbestätigung – auszustellen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung für unser Engagement, das wir gern noch weiter ausbauen möchten.

Bankverbindung des Suchtzentrums im Rheingau-Taunus-Kreis

Kontoinhaber:            Suchtzentrum im Rheingau-Taunus-Kreis, Paritätische Projekte 

Bankverbindung:        Nassauische Sparkasse
IBAN:                        DE77 5105 0015 0454 0067 04
BIC:                          NASSDE55XXX

Verwendungszweck:  Spende Projekt Suchtzentrum